Arbeitnehmer-Erfindungs-Gesetz (ArbEG)

Umsetzung des ArbEG

Auf Wunsch führen wir die gesamte Sachbearbeitung durch, die im Zusammenhang mit dem deutschen Arbeitnehmererfinderrecht anfällt, beginnend mit einer ersten Beurteilung, einer groben Vorrecherche (auf Wunsch), der Weiterleitung an die Entscheider bei unseren Mandanten, und schließlich der Inanspruchnahme.

Arbeitnehmererfindervergütung

Ferner übernehmen wir auf Wunsch auch die erstmalige und die darauf folgende jährliche Ermittlung der Vergütung des Arbeitnehmererfinders. Wenn gewünscht, nehmen wir auch eine Beurteilung der Richtigkeit bereits gezahlter Erfindervergütungen vor.

Schließlich führen wir bei unseren Mandanten Seminare für Entwickler und Entscheider zur Stimulation des Erfindungswesens durch.