Innovations-Datenbank

Wir übernehmen für Sie auch die patentrechtliche Unterstützung bei der Einführung und der Nutzung von sogenannten Innovations-Datenbanken, die beispielsweise im Intranet Ihres Unternehmens implementiert werden können. Wir überwachen die gesetzeskonforme Umsetzung von an Ihr Unternehmen angepassten und optimierten Lösungen zur Vereinfachung des gesamten Entwicklungs-Prozesses, von der Meldung einer Idee bis zur Verwirklichung.

In der Innovations-Datenbank kann jeder Mitarbeiter Innovationen, z.B. Erfindungen, eingeben bzw. melden. Der gesamte Entscheidungsprozess zur Frage der Inanspruchnahme einer Erfindung kann über die Innovations-Datenbank abgewickelt werden. So können beispielsweise die Ergebnisse unserer Vorrecherche ebenfalls in der Datenbank hinterlegt, und vom Entscheider eingesehen werden. 

Von der Meldung einer Erfindung bis zur Patentanmeldung

Die Innovations-Datenbank ist in größeren Unternehmen, die ggf. mehrere Standorte aufweisen, ferner ein wichtiges Hilfsmittel um das unternehmenseigene Know-how allen Personen bzw. Abteilungen zugänglich zu machen, für die diese Informationen von Nutzen sein könnten. Frühzeitig können Innovationen, deren Verwirklichung dem Unternehmen Nutzen einbringt, von denen, die beispielsweise aufgrund eines vorhandenen Fremdschutzrechtes nicht verwirklicht werden dürfen, unterschieden werden. Selbstverständlich können die Erfindungen in der Datenbank maskiert werden, oder aber beispielsweise so lange geheim gehalten, d. h. unzugänglich gemacht werden, bis die Veröffentlichung einer Patentanmeldung erfolgt. 

Wie sich in der Praxis gezeigt hat, werden durch die Einführung der Innovations-Datenbank deutlich mehr Erfindungen gemeldet. Die Transparenz des gesamten Prozesses von der Meldung einer Erfindung über die Inanspruchnahme bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung wird erheblich erhöht.